Auch für den Sachverständigen gilt die Grundsätzlichkeit im Netzwerk „Familie in Trennung“: Ein Einvernehmen der Parteien unter Berücksichtigung des Kindeswohls herzustellen.

Die Rolle des Sachverständigen dabei ist durch vier Prämissen gekennzeichnet:

  • die Beseitigung kindschädlicher Konflikte auf Seiten der Eltern
  • Es gibt keine reine Neutralität sondern eine „All-Parteilichkeit“
  • Das Paar ist gescheitert, das einzelne Elternteil noch lange nicht
  • Beziehungsfrieden soll im Sinne des Kindeswohls hergestellt werden

Der Gutachter lädt zuerst die Eltern gemeinsam ein, dann den jeweiligen Elternteil alleine, anschließend die Kinder (evtl. mit jeweiligem Hausbesuch und Interaktionsbeobachtung zwischen Kindern und Elternteil) und schlussendlich die Eltern zu einem Abschlussgespräch!

Das Neue und auch Besondere in der Arbeit des Sachverständigen im bislang stattgefundenen Verfahren ist,

  • alle bekommen „Raum“: Eltern und Kinder.
  • psychologische Verfahren – und somit standardisierte – Verfahren stehen zur Verfügung
  • ist eine Lösung bislang nicht gelungen, werden jetzt mögliche Lösungswege aufgrund der gezielten Anwendung von psychologischen Verfahren aufgezeigt. Dabei folgt die Begutachtung definierten und verbindlichen Standards.

Alles folgt dem Ziel eine psychologische Antwort auf eine explizit gestellte Lebensfrage zu geben. D.h. hier: Wie soll der Umgang mit den Kindern zukünftig geregelt sein?

Dabei gilt, dass Begutachtung immer auch Intervention ist – und zwar unabhängig, d.h. der Gutachter wart Distanz zu allen anderen Professionen – Auftraggeber ist das Gericht – er ist jedoch verpflichtet, sich über alle Einzelheiten, die im Vorfeld stattgefunden haben, zu informieren!

Gleichzeitig erfolgt die Betrachtung der Trennungsfamilie auch systemisch. Das bedeutet, dass es zwar Veränderungen des Familienlebens gegeben hat, aber weiterhin emotionale Beziehungen zwischen einzelnen Familienangehörigen bestehen. Auch wenn die seelische Erschütterung des Trennungspaares zeitweilig im Vordergrund stehen mag, so muss doch zwischen Paarebene und Elternebene vermittelt, gleichzeitig aber auch die Kindesebene davon getrennt betrachtet werden.

Den Eltern wird im Rahmen der Begutachtung verdeutlicht, dass es Kindesinteresse ist, Konflikt abzubauen (Trennungskinder haben in der Regel keine Präferenz). Die Eltern erhalten Informationen u. Aufklärungen über psychische Auswirkung von Trennung Sie sollen zudem lernen, eine Unterscheidung treffen zu können zwischen Erwachseneninteressen und Kinderbedürfnissen. Voraussetzung dafür ist das Wecken von Empathie und Feinfühligkeit für das Wohl des Kindes. Dabei ist die Zielvorgabe des Sachverständigen ein einvernehmliches Konzept zum zukünftigen Lebensmittelpunkt des Kindes herzustellen.

Das kann auch bedeuten, dass Lösungen entstehen, die vor allem dem Kindeswohl dienlich sind und von den Eltern erst später mitgetragen werden.

Scheitert dieses lösungsorientierte Vorgehen, folgt der Sachverständige dem entscheidungsorientierten Weg. Dennoch bleibt bei der hier geschilderten Vorgehensweise die Begutachtung transparent, so dass der Vorwurf der Parteilichkeit eher ausbleibt.

Das vorrangige Ziel des Gutachters im Netzwerk ist es, eine Einigung über eine tragfähige Lösung zum Umgang zu erarbeiten: Ist dies gelungen, spricht der Sachverständige diesbezüglich eine Empfehlung aus. Für die anderen Konflikte (z. B. Unterhalt) empfiehlt er eine Mediation.

Die Eltern können eine Umgangsregelung bei Gericht ( dritter Termin bei Gericht) protokollieren lassen und wegen der übrigen Konfliktpunkte (Unterhalt etc.) eine Mediation durchführen.