Beim Gespräch erhalten die Eltern die Gelegenheit, ihre Befindlichkeit und ihre Problemsicht zum Ausdruck zu bringen. Unter Umständen werden sie auf Nachfrage dazu animiert.

Sie werden über ihren Beratungsanspruch der gesetzlich festgeschrieben ist, informiert.

Sie hören im Rahmen dieses Gespräches dann, welche Aufgabe das Jugendamt , der Sozialarbeiter hierbei konkret innehat:

 

Die Beratung durch die Sozialarbeiter sollte den Eltern helfen,

  • ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie hinzukriegen
  • Krisen und Konflikte in der Familie zu bewältigen und
  • im Falle der Trennung oder Scheidung der Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Weiterhin wird ihnen dargelegt, dass nicht nur Eltern, die sich trennen wollen/scheiden lassen, unter besonderer Spannung/Anspannung leiden, sondern auch die jeweils betroffenen Kinder.

Oftmals übernehmen gerade sie die Verantwortung für die Trennung der Eltern.

Kinder lieben in jedem Fall jedes Elternteil gleichermaßen.

Da aber Kinder ihren Eltern gegenüber immer loyal sind, befinden sich diese oft in einem schweren Dilemma.

Die Unterstützung und Beratung des Jugendamtes in diesen Fällen ist somit darauf orientiert, die Eltern zu einer einvernehmlichen Lösung bzw. zu einem einvernehmlichen Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu führen, in dessen Focus das Kindeswohl steht.

Es ist keinesfalls Aufgabe /Rolle de Sozialarbeiters im Netzwerk, den „besseren“ Elternteil herauszufinden oder zu benennen.

Die Eltern hören weiterhin, dass dieses einvernehmliche Konzept die Grundlage bei einer familiengerichtlichen Anhörung sein könnte.

Die Eltern werden auch darüber informiert, dass sie ihren Beratungsanspruch auch in einer Familienberatungsstelle wahrnehmen können. Sie bekommen die Liste mit den relevanten Beratungsstellen übergeben.

Die Eltern hören weiterhin, dass es für sie auch die Möglichkeit gibt, Mediation in Anspruch zu nehmen. Mediation ist ein Verfahren zur eigenverantwortlichen und selbständigen Konfliktregelung durch die Konfliktparteien selbst. Mediatoren sich Konfliktvermittler.

Auf Nachfrage werden die Eltern unterstützt, das für sie passende Angebot zu finden.

Eltern bekommen vermittelt, dass das Jugendamt /der ASD in Verfahren vor dem Familiengericht zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Die Mitwirkung verfolgt, wie in der Beratung, das Ziel, die Eltern zu einer einvernehmlichen Lösung für die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung in Trennung- und Scheidungssituationen zu führen, d.h. mit den Eltern auch über kindeswohlgefährdende Aspekte im Sinne von Tun oder Unterlassen bewusst zu sprechen.

Dadurch, dass sowohl der Beratungsanspruch der Eltern auch die Mitwirkung des Jugendamtes in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren in einem Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, hat das Jugendamt keinen Ermessensspielraum.