Im Rahmen der Beratung klärt der Anwalt/ die Anwältin zunächst umfassend auf, welche Probleme insgesamt bestehen und welche Punkte vorrangig zu regeln sind. Ist z.B. der Umgang abgebrochen, ist zunächst der Umgang zu regeln. Bezüglich anderer streitiger Punkte, wie Unterhalt etc., ist es ratsam, den Mandanten/die Mandantin auf die Möglichkeit einer Mediation, die an anderer Stelle vorgestellt wird, hinzuweisen.

Der Anwalt/die Anwältin erklärt, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und macht deutlich, dass es im Interesse der Kinder vorrangig ist, eine einvernehmliche Regelung mit dem anderen Elternteil zu treffen. Dazu gehört auch, die Elternebene/ Elternproblematik möglichst außen vor zu lassen, auch wenn dies schwer fällt. Ein streitiges Verfahren ist für alle Beteiligten, vor allem für die Kinder, sehr belastend. Der Weg zum Gericht sollte daher immer der Letzte sein. Der Anwalt/ die Anwältin berät noch einmal über außergerichtliche Möglichkeiten ( Mediation, Beratungsstellen und Jugendamt).

Der Anwalt/die Anwältin informiert darüber, dass es in Leipzig das Netzwerk Familie in Trennung gibt, in dem verschiedene Professionen zusammen arbeiten und das Ziel verfolgen, eine eigenverantwortliche tragfähige Lösung für die Kinder zu finden und dass es die Möglichkeit gibt, ein Verfahren nach dem Modell des Netzwerkes zu führen.

Wichtig ist, zu verdeutlichen, dass sich ein solches Verfahren in wesentlichen Punkten von einem „üblichen, streitigen“ Verfahren unterscheidet, beispielsweise beim Inhalt der Schriftsätze und der Antragsschrift. Bei einem Verfahren entsprechend dem Modell des Leipziger Netzwerkes soll streitiger schriftlicher Vortrag möglichst vermieden werden. Ziel des Verfahrens ist, dass die Eltern gemeinsam eine Lösung für die Kinder finden. Es sollen herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil unterbleiben.

Der gesamte Verfahrensablauf, der auch von den anderen Professionen erläutert wird, wird mit dem Mandanten/ der Mandantin besprochen und im Einzelnen erklärt. Wichtig ist, dass vom Gericht möglichst zeitnah Termin anberaumt wird und dass der andere Elternteil vor dem Termin nicht zwingend eine Stellungnahme abgeben muss, sondern dass im Termin genügend Zeit besteht, die gegenseitigen Auffassungen darzulegen und die Angelegenheit zu erörtern.

Wenn der Mandant/ die Mandantin einverstanden ist, reicht der Anwalt/die Anwältin den mit dem Mandanten/ der Mandantin abgesprochenen Antrag beim Gericht ein. Der Antrag hat gemäß des Leitfadens folgenden Inhalt: kurze Beschreibung der familiären Situation (Zeitpunkt der Trennung etc.), Schilderung der Umgangsproblematik, Darstellung des eigenen Standpunktes und Mitteilung, dass außergerichtliche Lösungsversuche scheiterten.Im Rahmen der Beratung klärt der Anwalt/ die Anwältin zunächst umfassend auf, welche Probleme insgesamt bestehen und welche Punkte vorrangig zu regeln sind. Ist z.B. der Umgang abgebrochen, ist zunächst der Umgang zu regeln. Bezüglich anderer streitiger Punkte, wie Unterhalt etc., ist es ratsam, den Mandanten/die Mandantin auf die Möglichkeit einer Mediation, die an anderer Stelle vorgestellt wird, hinzuweisen.

Der Anwalt/die Anwältin erklärt, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und macht deutlich, dass es im Interesse der Kinder vorrangig ist, eine einvernehmliche Regelung mit dem anderen Elternteil zu treffen. Dazu gehört auch, die Elternebene/ Elternproblematik möglichst außen vor zu lassen, auch wenn dies schwer fällt. Ein streitiges Verfahren ist für alle Beteiligten, vor allem für die Kinder, sehr belastend. Der Weg zum Gericht sollte daher immer der Letzte sein. Der Anwalt/ die Anwältin berät noch einmal über außergerichtliche Möglichkeiten ( Mediation, Beratungsstellen und Jugendamt).

Der Anwalt/die Anwältin informiert darüber, dass es in Leipzig das Netzwerk Familie in Trennung gibt, in dem verschiedene Professionen zusammen arbeiten und das Ziel verfolgen, eine eigenverantwortliche tragfähige Lösung für die Kinder zu finden und dass es die Möglichkeit gibt, ein Verfahren nach dem Modell des Netzwerkes zu führen.

Wichtig ist, zu verdeutlichen, dass sich ein solches Verfahren in wesentlichen Punkten von einem „üblichen, streitigen“ Verfahren unterscheidet, beispielsweise beim Inhalt der Schriftsätze und der Antragsschrift. Bei einem Verfahren entsprechend dem Modell des Leipziger Netzwerkes soll streitiger schriftlicher Vortrag möglichst vermieden werden. Ziel des Verfahrens ist, dass die Eltern gemeinsam eine Lösung für die Kinder finden. Es sollen herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil unterbleiben.

Der gesamte Verfahrensablauf, der auch von den anderen Professionen erläutert wird, wird mit dem Mandanten/ der Mandantin besprochen und im Einzelnen erklärt. Wichtig ist, dass vom Gericht möglichst zeitnah Termin anberaumt wird und dass der andere Elternteil vor dem Termin nicht zwingend eine Stellungnahme abgeben muss, sondern dass im Termin genügend Zeit besteht, die gegenseitigen Auffassungen darzulegen und die Angelegenheit zu erörtern.

Wenn der Mandant/ die Mandantin einverstanden ist, reicht der Anwalt/die Anwältin den mit dem Mandanten/ der Mandantin abgesprochenen Antrag beim Gericht ein. Der Antrag hat gemäß des Leitfadens folgenden Inhalt: kurze Beschreibung der familiären Situation (Zeitpunkt der Trennung etc.), Schilderung der Umgangsproblematik, Darstellung des eigenen Standpunktes und Mitteilung, dass außergerichtliche Lösungsversuche scheiterten.