Die Eltern erfahren bei allen Stationen im Netzwerk, wie wichtig es ist, die eigenen Konflikte eigenverantwortlich zu lösen.

Falls die Parteien eine einvernehmliche Regelung über die streitigen Punkte im Zusammenhang mit der Elterlichen Sorge oder dem Umgangsrecht anstreben, erhalten sie von verschiedenen Stellen die Information, dass ein Mediationsverfahren sinnvoll ist. Die zu klärenden Trennungs- und Ehescheidungsfolgen wie der Hausrat, die Ehewohnung, der Kindes- und Ehegattenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, etc. können je nach individueller Sachlage ebenfalls in der Mediation geregelt werden. Eine Mediation ist in jedem Stadium eines Konfliktes oder einer Trennungsphase möglich; also auch wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Dann besteht die Möglichkeit das Gerichtsverfahren für die Dauer der Mediation zu unterbrechen.

In einem kostenlosen Vorgespräch wird beiden Parteien folgendes erläutert:

Mediation bedeutet wörtlich „Vermittlung“ und ist ein flexibles Konfliktlösungsverfahren, in dem die Mediatorin die Beteiligten auf dem Weg zur Lösung ihres Konfliktes anleitet und unterstützt. Die Mediation ist weder eine Beratung noch eine Therapie.

Den Parteien wird im Rahmen dieses Gespräches dargelegt, dass sie eine Rechtsberatung nur Einzeln bei einer Anwältin oder einem Anwalt erhalten können. Wenn es ihnen darum geht, als Paar weiterhin zusammenleben zu können und somit aus psychologischer Sicht eine Aufarbeitung ihrer Probleme suchen, müssen sie den Weg zu einem Paar- oder Familientherapeuten suchen.

Die Mediation ist eine Alternative zum Rechtsweg. Die Beteiligten erarbeiten die Lösung ihres Konfliktes gemeinsam, unter Zuhilfenahme einer allparteilichen Dritten.

Die Mediation ist in vielen Bereichen anwendbar.

Insbesondere im Familienrecht und gerade da im Rahmen einer Trennung oder bevorstehenden Scheidung ist das Mediationsverfahren sehr hilfreich, eine neue Zukunft für und durch die Beteiligten zu erarbeiten.

Das Verfahren läuft in sechs Phasen ab. Die Dauer des Mediationsverfahrens richtet sich nach der Komplexität des Konfliktes.

  1. Phase: Vorbereitung und Mediationsvertrag

In der ersten Phase erfolgt eine Analyse der Sachlage. Die Konfliktbeteiligten erhalten Gelegenheit, sich und ihren Blick auf den Konflikt vorzustellen. In der Regel erfährt die Mediatorin erst zu diesem Zeitpunkt, was Inhalt des Konfliktes ist und welche Motivationen und Ziele die Beteiligten bezüglich des Mediationsverfahrens haben.

Ganz wichtig ist es, schon in dieser Phase die Verfahrensregeln,

wie Freiwilligkeit, Allparteilichkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortung der Beteiligten und Informiertheit, die in der Mediation einzuhalten sind, vorzustellen und im Mediationsvertrag zu fixieren.

In diesem Vertrag wird auch festgehalten, welche Kosten anfallen und wer diese zu tragen hat.

  1. Phase: Informations- und Themensammlung

„ Worum geht es genau?“

In dieser Phase werden die Facetten des Konfliktes ausgearbeitet. Die Beteiligten schildern ihren Standpunkt, die Themen und ihre Bedürfnisse, die für sie für die Lösung des Konfliktes wichtig sind.

Jeder/ jede Beteiligte sollte in einer in sich freundlichen und angenehmen Atmosphäre in der Lage sein, die ihn oder sie bedrückenden Fragen zu schildern und auch seine/ihre Position darzustellen, ohne dass der andere Teil dies gleich als Angriff wertet.

  1. Phase: Interessenklärung

In der Regel ist die Kommunikation während eines Konfliktes dadurch gekennzeichnet, dass durch die Beteiligten eigene Positionen im Sinne von: „Du hast schon immer bestimmt, was gekauft wird!“ „Du hast doch das ganze Geld verwaltet“ oder „Ich will die Kinder!“ formuliert werden.

Hinter diesen Positionen sind jedoch Interessen, wie: „Ich möchte über mein eigenes Geld verfügen können.“; „Ich möchte berufliche Anerkennung.“ oder „Ich möchte die Kinder so viel wie möglich um mich haben.“, die es herauszufinden und zu artikulieren gilt.

Es sollte hier Raum geschaffen werden, die gegenseitigen Interessen kennen zu lernen und vor allem anzuerkennen.

  1. Phase: Kreative Ideensuche/ Optionen bilden

„Was wäre alles denkbar?“

In der vierten Phase sind die Beteiligten gefordert, so viele Ideen wie möglich zu sammeln.

Der Kreativität sollten hier keine Grenzen gesetzt werden, da auch durch zunächst abwegige Lösungsvorschläge bekannte Denkmuster verlassen werden und somit der Verhandlungsspielraum erweitert wird.

  1. Phase: Bewertung und Auswahl von Optionen

Die in Phase vier gesammelten Lösungsvorschläge werden nun bewertet und ausgewertet.

Idealerweise kann hier schon ein Aktionsplan erarbeitet werden, in dessen Rahmen vorgeschlagen werden kann, wer was wann wo und wie machen kann.

  1. Phase: Vereinbarung und Umsetzung

Die Beteiligten schließen eine Trennungs- oder Ehescheidungsvereinbarung, in der die gefundenen Lösungen fixiert werden und deren Umsetzung derer geklärt wird.

Diese Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag, den die Beteiligten unterschreiben.

Mit Beendigung der Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, die zwischen ihnen problematischen Probleme zu klären und sich beiden ein langwieriges, nervenaufreibendes und oftmals kostspieliges gerichtliches Verfahren zu ersparen. Weiterhin gehen sie aus diesem Verfahren mit dem Gefühl, beide gewonnen zu haben. Dies ist eine ideale Basis, in Zukunft verantwortungsvoll mit ihrer bleibenden und sie weiterhin verbindenden Elternrolle umzugehen.