Home (Die folgenden - am familiengerichtlichen Verfahren betroffenen Personen - haben sich zu einem offenen Netzwerk zusammengeschlossen, um nach Möglichkeit...)
Entstehung (Das Netzwerk Familie in Trennung hat sich erstmalig am 14.11.2006 im Amtsgericht Leipzig getroffen.)
Ziele (In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren werden den Eltern von allen beteiligten Professionen die vorgenannten zwei Ziele vermittelt.)
Informationsblätter (Der Gericht sowie alle andere Professionen weisen die Parteien mit einem Hinweisblatt auf die vorgenannten Verfahrensgrundsätze hin.)
Veranstaltung
Elternstreit und Kindeswohl (Am Freitag, den 26. Oktober 2007 fand im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, Simsonplatz, veranstaltet durch die Friedrich Ebert Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Leipziger Netzwerk „Familie in Trennung“ die Fachtagung zum Thema „Elternstreit und Kindeswohl“ als interdisziplinäre Austausch der am Trennungs- und Scheidungsprozess beteiligten Professionen statt.)
Jugendamt ASD im Netzwerk (Beim Gespräch erhalten die Eltern die Gelegenheit, ihre Befindlichkeit und ihre Problemsicht zum Ausdruck zu bringen. Unter Umständen werden sie auf Nachfrage dazu animiert.)
Anwaltschaft im Netzwerk (Im Rahmen der Beratung klärt der Anwalt/ die Anwältin zunächst umfassend auf, welche Probleme insgesamt bestehen und welche Punkte vorrangig zu regeln sind. Ist z.B. der Umgang abgebrochen, ist zunächst der Umgang zu regeln.)
Der Verfahrensbeistand im Netzwerk (Der Verfahrensbeistand ist der Interessenvertreter der Kinder im Familiengerichtlichen Verfahren – sozusagen der Anwalt der Kinder. Alles was ein Anwalt für die Elternteile tun kann, darf und kann der Verfahrenspfleger auch – z. B. Anträge stellen, Beschwerde einlegen usw.)
Familiengericht im Netzwerk (Verfahrenstechnisch ist der Streit zum Umgangsrecht und zur elterlichen Sorge nach dem FGG also nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu behandeln.)
Der Sachverständige im Netzwerk (Auch für den Sachverständigen gilt die Grundsätzlichkeit im Netzwerk „Familie in Trennung“: Ein Einvernehmen der Parteien unter Berücksichtigung des Kindeswohls herzustellen.)
Die Mediatoren im Netzwerk (Die Eltern erfahren bei allen Stationen im Netzwerk, wie wichtig es ist, die eigenen Konflikte eigenverantwortlich zu lösen.)
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